Preise und Rahmenbedingungen |
Zielgruppen:
Jugendliche, Erwachsene, Paare
Setting und Dauer:
Einzeltherapie: 50 Minuten
Paartherapie: 50 der 75 Minuten
Doppelstunde: 100 Minuten
Honorar: Ab März 2021 wird der Tarif für psychologische und psychotherapeutische Leistungen auf 100 Euro à 50 Min. erhöht. Die Teilrefundierung durch die gesetzliche Krankenkassa ist ab März 2021 möglich. Dazu muss eine entsprechenden Diagnose nach ICD 10 vorliegen. Im Rahmen des Erstgesprächs werde ich Sie über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung informieren. Sie können die Honorarnoten auch im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt oder bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen.
www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung
Für die Einheit (à 50 Min.) erlaube ich mir Ihnen 80 Euro,
für Doppeleinheiten (à 100 Min.) 160 Euro,
für Paartherapie (à 50 Min.) 100 Euro und (à 75 Min.) 150 Euro,
für Klinisch-Psychologische Beratung, Behandlung (à 50 Min.) 80 Euro in Rechnung zu stellen.
Für Personen, die wenig oder kein Einkommen haben, biete ich eine begrenzte Anzahl an Plätzen zum Sondertarif an. Dieser Tarif wird im Einzelfall individuell vereinbart.
Klinisch-Psychologische Diagnostik (ICD-10 oder DSM-V Diagnosen, Anamnese, evtl. Fremdanamnese, Vorbereitung, Testvorgabe, Testauswertung, Befundbesprechung, Beratung, Dokumentation) inkl. Befundbericht bzw. Gutachten auf Anfrage.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist das Honorar jeweils am Ende jeder Stunde in bar zu bezahlen.
Bezahlung mit Bankomat oder Kreditkarte ist ebenfalls möglich.
Die Preise für Psychotherapie sowie klinisch-psychologische oder gesundheitspsychologische Behandlung sind laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. von der Umsatzsteuer befreit.
Terminvereinbarung:
Telefonisch, per SMS oder Email
Absageregelung:
Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch, per SMS oder Email bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei kurzfristiger Absage bzw. bei Nichterscheinen ist das Stundenhonorar zur Gänze fällig. Siehe Therapievereinbarung.
Verschwiegenheit:
Nach § 37 Psychologengesetz 2013 und § 15 Psychotherapiegesetz 1990 bin ich zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Jugendliche, Erwachsene, Paare
Setting und Dauer:
Einzeltherapie: 50 Minuten
Paartherapie: 50 der 75 Minuten
Doppelstunde: 100 Minuten
Honorar: Ab März 2021 wird der Tarif für psychologische und psychotherapeutische Leistungen auf 100 Euro à 50 Min. erhöht. Die Teilrefundierung durch die gesetzliche Krankenkassa ist ab März 2021 möglich. Dazu muss eine entsprechenden Diagnose nach ICD 10 vorliegen. Im Rahmen des Erstgesprächs werde ich Sie über die notwendigen Schritte für die Kassenrefundierung informieren. Sie können die Honorarnoten auch im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung beim Finanzamt oder bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen.
www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung
Für die Einheit (à 50 Min.) erlaube ich mir Ihnen 80 Euro,
für Doppeleinheiten (à 100 Min.) 160 Euro,
für Paartherapie (à 50 Min.) 100 Euro und (à 75 Min.) 150 Euro,
für Klinisch-Psychologische Beratung, Behandlung (à 50 Min.) 80 Euro in Rechnung zu stellen.
Für Personen, die wenig oder kein Einkommen haben, biete ich eine begrenzte Anzahl an Plätzen zum Sondertarif an. Dieser Tarif wird im Einzelfall individuell vereinbart.
Klinisch-Psychologische Diagnostik (ICD-10 oder DSM-V Diagnosen, Anamnese, evtl. Fremdanamnese, Vorbereitung, Testvorgabe, Testauswertung, Befundbesprechung, Beratung, Dokumentation) inkl. Befundbericht bzw. Gutachten auf Anfrage.
Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist das Honorar jeweils am Ende jeder Stunde in bar zu bezahlen.
Bezahlung mit Bankomat oder Kreditkarte ist ebenfalls möglich.
Die Preise für Psychotherapie sowie klinisch-psychologische oder gesundheitspsychologische Behandlung sind laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. von der Umsatzsteuer befreit.
Terminvereinbarung:
Telefonisch, per SMS oder Email
Absageregelung:
Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch, per SMS oder Email bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei kurzfristiger Absage bzw. bei Nichterscheinen ist das Stundenhonorar zur Gänze fällig. Siehe Therapievereinbarung.
Verschwiegenheit:
Nach § 37 Psychologengesetz 2013 und § 15 Psychotherapiegesetz 1990 bin ich zu Verschwiegenheit verpflichtet.