Zielgruppen:
Jugendliche, Erwachsene, Paare
Psychotherapie
Setting und Dauer:
Einzeltherapie: 50 Minuten
Paartherapie: 50 der 75 Minuten
Doppelstunde: 100 Minuten
Für die Einheit (à 50 Min.) erlaube ich mir Ihnen 110 Euro,
für Paartherapie (à 50 Min.) 160 Euro,
für Klinisch-Psychologische Beratung, Behandlung (à 50 Min.) 110 Euro in Rechnung zu stellen.
Klinisch-Psychologische Diagnostik (Anamnese, gegebenenfalls Fremdanamnese, Testvorgabe, Testauswertung, ICD-10 bzw. DSM-V Diagnosen, Befundbesprechung, Empfehlung) und Klinisch-Psychologischen Befundbericht, je nach Umfang 450-500 Euro. Es sind 2-3 Termine erforderlich. Die Krankenkassen refundieren ca. 60-70% der Kosten.
Bei Vorliegen einer entsprechenden krankheitswertigen Störung (Diagnosestellung nach ICD 10) haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten in diesen Fällen entweder einen Teil des an PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars (sogenannte Teilrefundierung) oder die Kosten werden zur Gänze (sogenannte Kostenübernahme) von der Krankenkasse übernommen. Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie gerne über die Verfügbarkeit an vollfinanzierten Kassenplätzen (soziales Kriterium) bzw. über die notwendigen Schritte für die Antragstellung auf die Teilrefundierung.
www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung
Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist das Honorar jeweils am Ende jeder Stunde in bar zu bezahlen.
Bezahlen mit der Bankomat-Karte ist ebenfalls möglich.
Die Preise für Psychotherapie sowie klinisch-psychologische oder gesundheitspsychologische Behandlung sind laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. von der Umsatzsteuer befreit.
Terminvereinbarung:
Telefonisch, per SMS oder Email
Absageregelung:
Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch, per SMS oder Email bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei kurzfristiger Absage bzw. bei Nichterscheinen muss ich Ihnen das Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
Verschwiegenheit:
Nach § 37 Psychologengesetz 2013 und § 15 Psychotherapiegesetz 1990 bin ich zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Jugendliche, Erwachsene, Paare
Psychotherapie
Setting und Dauer:
Einzeltherapie: 50 Minuten
Paartherapie: 50 der 75 Minuten
Doppelstunde: 100 Minuten
Für die Einheit (à 50 Min.) erlaube ich mir Ihnen 110 Euro,
für Paartherapie (à 50 Min.) 160 Euro,
für Klinisch-Psychologische Beratung, Behandlung (à 50 Min.) 110 Euro in Rechnung zu stellen.
Klinisch-Psychologische Diagnostik (Anamnese, gegebenenfalls Fremdanamnese, Testvorgabe, Testauswertung, ICD-10 bzw. DSM-V Diagnosen, Befundbesprechung, Empfehlung) und Klinisch-Psychologischen Befundbericht, je nach Umfang 450-500 Euro. Es sind 2-3 Termine erforderlich. Die Krankenkassen refundieren ca. 60-70% der Kosten.
Bei Vorliegen einer entsprechenden krankheitswertigen Störung (Diagnosestellung nach ICD 10) haben Sie die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen erstatten in diesen Fällen entweder einen Teil des an PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars (sogenannte Teilrefundierung) oder die Kosten werden zur Gänze (sogenannte Kostenübernahme) von der Krankenkasse übernommen. Im Rahmen des Erstgesprächs informiere ich Sie gerne über die Verfügbarkeit an vollfinanzierten Kassenplätzen (soziales Kriterium) bzw. über die notwendigen Schritte für die Antragstellung auf die Teilrefundierung.
www.psychotherapie.at/patientinnen/finanzierung
Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist das Honorar jeweils am Ende jeder Stunde in bar zu bezahlen.
Bezahlen mit der Bankomat-Karte ist ebenfalls möglich.
Die Preise für Psychotherapie sowie klinisch-psychologische oder gesundheitspsychologische Behandlung sind laut § 6 Abs. 1 Z 19 UStG. von der Umsatzsteuer befreit.
Terminvereinbarung:
Telefonisch, per SMS oder Email
Absageregelung:
Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch, per SMS oder Email bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos möglich. Bei kurzfristiger Absage bzw. bei Nichterscheinen muss ich Ihnen das Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
Verschwiegenheit:
Nach § 37 Psychologengesetz 2013 und § 15 Psychotherapiegesetz 1990 bin ich zu Verschwiegenheit verpflichtet.